Eine ordnungsgemäß errichtete Blitzschutzanlage schützt nicht nur das Gebäude vor Beschädigung oder Zerstörung, die Blitzschutzanlage bedeutet vor allem für die Personen und die elektrischen Einrichtungen im Haus eine Sicherheit vor den Auswirkungen eines Blitzschlags. Keine Versicherung wird die Aufregung, die Ängste und den Ärger, die durch Blitzschlag bei einem Gebäude ohne Blitzschutzanlage entstehen, übernehmen oder ersetzen.
Die Maßnahmen für den „äußeren Blitzschutz“ dienen dem Schutz des Gebäudes vor Brand- und mechanischer Zerstörung sowie dem Schutz vor Eindringen des Blitzstromes in das Gebäudeinnere und beinhaltet
Der „innere Blitzschutz“ verhindert die Auswirkung des Blitzstromes und seiner elektrischen und magnetischen Felder auf metallene Installationen und Elektro (PC,TV,Fax etc.)
Und beinhaltet
Die Potenzialausgleichsschine ist die Verbindung zum Fundamenerder und stellt dieses Erdungspotenzial als Basis der gesamten Hausinstallation zur Verfügung. Sie wird in der Nähe des Starkstrom-Hausanschlusses montiert und bildet den Sammelpunkt für den Anschluss von: